AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma WEBMED GmbH, Lehenweg 6, A-6830 Rankweil, im weiteren WEBMED genannt.

Stand: 14.04.2020 | Version 04/2020

01Geltung der WEBMED-AGB

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die dem Kunden bekannt gegebenen WEBMED-AGB.
Der Kunde stimmt zu, dass im Fall der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von den WEBMED AGB auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Kunden unwidersprochen bleiben.
Erfüllungshandlungen der Firma WEBMED gelten insofern nicht als Zustimmung zu den von ihren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Verbleiben bei der Vertragsauslegung demnach Unklarheiten, sind diese derart auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
Mit Unterfertigung eines WEBMED Vertrages akzeptiert der Kunde die nachfolgenden WEBMED AGB.

02Gegenstand dieses Vertrages, allgemein

Bei der Bestellung von Standardprogrammen bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Lieferant verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde den Auftrag nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Lieferant die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung des Auftrages durch den Kunden, ist der Lieferant berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Lieferanten angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen.

Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Darüber hinaus vom Kunden gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, sie fallen unter den Leistungsumfang einer gültigen und aufrechten Wartungsvereinbarung mit dem Lieferanten. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Kunden.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Lieferant berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

03Urheberrecht und Nutzung

Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Lieferanten bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.

Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Kunden ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Lieferanten zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Kunden gegen Kostenvergütung beim Lieferanten zu beauftragen. Kommt der Kunde dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

04Angebote und Kostenvoranschläge

Die Firma WEBMED ist an die in ihren Angeboten genannten Konditionen gebunden. Werden im Angebot keine Konditionen genannt, dann ist das Angebot freibleibend und 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

Werden Angebote an die Firma WEBMED gerichtet, ist der Anbietende 30 Tage an sein Angebot gebunden (ab Zugang zum Angebot).

Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, wobei für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden kann.
Bei Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% nach Auftragserteilung wird der Kunde unverzüglich verständigt. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge werden zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.

05Transport und Gefahrtragung

Alle Preise für Materialien und Dienstleistungen verstehen sich ab Lager.

06Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungen der Firma WEBMED, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten als vorweg genehmigt.

07Gewährleistung

Die Gewährleistungsdauer beträgt in jedem Gewährleistungsfall 12 Monate. In dieser Zeit auftretende Mängel hat der Kunde dem Lieferanten unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Lieferant wird diese Fehler in angemessener Frist kostenlos beheben.

Die Vermutung der Mangelhaftigkeit in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe wird in jedem Gewährleistungsfall ausgeschlossen.

Der Lieferant leistet Gewähr, dass Software die in den beiliegenden Produktbeschreibungen angegebenen Funktionen, insbesondere den in diesen Unterlagen angeführten Verwendungszweck erfüllt.

Der Lieferant leistet Gewähr, dass Software alle Anforderungen, die sich aus kassenrechtlichen Vorschriften für die Abrechnung der Honorare mit den Sozialversicherungsträgern ergeben, erfüllt.

Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn Software oder eine Softwareinstallation ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Lieferanten geändert worden ist, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht mit der ohne Genehmigung vorgenommenen Änderung in ursächlichem Zusammenhang steht.

Weitergehende Gewährleistungsregelungen können sich aus dem jeweiligen WEBMED Vertrag ergeben.

08Haftung

Für Elementarschäden an Geräten infolge äußeren Einflusses (Wasser, indirekter Blitzschlag, Stromschwankungen usw.), für Schäden aufgrund unsachgemäßer Bedienung (siehe Handbuch des jeweiligen Herstellers), für Schäden durch Installation von zusätzlichen Programmen oder durch sonstige Änderungen an bzw. Eingriffe in die EDV-Geräte sowie für Diebstahl oder Sachbeschädigung haftet der Kunde.

Der Lieferant und die Hersteller der EDV-Geräte haften für die dem Kunden oder Dritten entstehenden Personen-, Sach- oder sonstigen Vermögensschäden nur für grobes Verschulden. In allen möglichen Fällen ist die Höhe der Haftung auf die Höhe des Kaufpreises der Software bzw. eines durchschnittlichen Jahresentgelts beschränkt.

Der Lieferant und die Hersteller der EDV-Geräte sind in jedem Fall nicht haftbar für mittelbare Schäden und Folgeschäden, wie z.B. irgendwelchen entgangenen Gewinn, mit Betriebsunterbrechung verbundene Kosten oder Kosten im Zusammenhang mit Datenverlust, für Ansprüche oder Forderungen von Dritten gegenüber dem Kunden, selbst dann nicht, wenn der Kunde auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

Allfällige Regressforderungen von Kunden oder Dritten nach dem Produkthaftungsgesetz gegen die Firma WEBMED sind ausgeschlossen, es sei in denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Firma WEBMED verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens aber mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

Für die sach- und fachgerechte Datensicherung, die ausnahmslos nach jedem Arbeitstag zu erfolgen hat, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

09Rücktrittsrecht des Lieferanten und des Kunden

Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Kunden ist der Lieferant berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Lieferanten daran kein Verschulden trifft.

Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Lieferanten liegen, entbinden den Lieferanten von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Lieferanten möglich. Ist der Lieferant mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes bzw. Gesamtauftrages zu verrechnen.

10Kein Zurückbehalterecht des Kunden

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

11Aufrechnung und Abtretung

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Firma WEBMED mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.

Forderungen gegen die Firma WEBMED dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.

12Preise und Nebenkosten

Die Umsatzsteuer von sämtlichen genannten Preisen wird gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich ab Lager in Rankweil.

Im Zusammenhang mit der Durchführung von WEBMED Verträgen oder aufgrund solcher Verträge erhobene einmalige öffentliche Abgaben trägt der Kunde, derartige dem Lieferanten vorgeschriebenen und von ihm bezahlte Beträge werden dem Kunden berechnet und wird der Kunde den Lieferanten schad- und klaglos halten.

13Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma WEBMED.

In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann einen Rücktritt von einem WEBMED Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

14Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen werden in Euro erstellt und sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarung anerkannt.

Monatliche Entgelte werden im Voraus zum Ersten des Monats verrechnet. Für Teile eines jeden Kalendermonats betragen sie pro Kalendertag 1/30 des Monatsentgelts.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so darf der Lieferant seine Leistungen nach Setzen einer Nachfrist bis zur Zahlung aller ausstehenden Entgelte zurückhalten. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist der Lieferant berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verrechnen; dadurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig und auch nicht binnen 14 Tagen nach erfolgter schriftlicher Mahnung durch den Lieferanten, ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, dem Lieferanten Mahnspesen zu ersetzen. Weitergehende Konsequenzen können sich aus dem jeweiligen WEBMED Vertrag ergeben.

15Verpflichtung des Kunden

Der Kunde wird dem Lieferanten jedes Versagen bzw. jede Funktionsbeeinträchtigung eines EDV-Geräts unverzüglich melden.

Der Kunde wird dafür sorgen, dass während der Vertragsdauer die vom Lieferanten angegebenen technischen Voraussetzungen für den Betrieb der EDV-Geräte (Umgebungstemperatur, Stromversorgung udgl.) gegeben sind.

Der Kunde und generell andere als vom Lieferanten damit beauftragte Personen dürfen die EDV-Geräte weder warten noch reparieren oder ändern, es sei denn, diese Arbeiten werden nach den Angaben und mit ausdrücklicher Zustimmung des Lieferanten durchgeführt.

Der Lieferant darf als Teil der vorbeugenden Wartung technische Änderungen und Verbesserungen in die EDV-Geräte einbauen. Der Kunde und der Lieferant werden die für diese Arbeiten nötige Zeit einvernehmlich festlegen.

Weitergehende Verpflichtungen des Kunden können sich aus dem jeweiligen WEBMED Vertrag ergeben.

16Vertragsdauer und Kündigung

Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge können beiderseits unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende schriftlich aufgekündigt werden. Weitergehende Konsequenzen können sich aus dem jeweiligen WEBMED Vertrag ergeben.

17Fristen

Sämtliche Fristen beginnen im Zweifel mit dem Datum des Poststempels.

18Verbot der Rechtsübertragung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus einem WEBMED Vertrag oder seinen Ergänzungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten Dritten zu übertragen.

19Höhere Gewalt

Der Lieferant und der Kunde sind von der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten entbunden, solange diese durch höhere Gewalt unmöglich ist. Als höhere Gewalt gilt auch die Verzögerung von Lieferungen durch Verzug von Unterlieferanten, sofern ein solcher Verzug durch höhere Gewalt verursacht worden ist.

20Datenschutz

Der Lieferant wird den Kunden bei Maßnahmen nach dem Datenschutzgesetz unterstützen und dessen Vorschriften beachten.

21Vertraulichkeit

Alle Daten, die von einem der Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden oder sich aus ihrer Zusammenarbeit ergeben, sind sowohl vom Kunden als auch vom Lieferanten geheim zu halten, sofern ein Vertragspartner nicht ausdrücklich auf die Geheimhaltung verzichtet.

22Schriftformerfordernis

Der Vertrag, seine Änderungen und Ergänzungen sowie das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ergänzungen und Änderungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein und die Seriennummer dieses Vertrages tragen. Sie gelten als Bestandteil dieses ursprünglichen Vertrages.

23Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtskräftig für unwirksam erklärt werden oder undurchführbar sein, so gilt der Vertrag im Übrigen weiter. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine gültige oder durchführbare, die der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis entspricht oder ihr am nächsten kommt. Die Ersatzbestimmung ist eine Vertragsänderung, die zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich ein WEBMED Vertrag als lückenhaft erweist.

24Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

WEBMED Verträge und alle ihre Bestandteile unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten daraus wird Feldkirch als Gerichtsstand vereinbart.